Der Reiter "Rechnungsfehler" in der Belegtabelle ist ein wichtiges Kontrollinstrument, um formelle Fehler in Ihrer Buchhaltung zu vermeiden. Der KI-Agent von Tess prüft Belege automatisch auf Einhaltung der gesetzlichen Pflichtangaben.
1. Wo finden Sie Rechnungsfehler?
Alle Belege, bei denen Tess formelle Mängel feststellt, werden unter einem eigenen Reiter gesammelt:
Navigieren Sie in der Belegtabelle zum Reiter "Rechnungsfehler".
2. Was bedeutet ein Rechnungsfehler?
Ein Rechnungsfehler liegt vor, wenn auf dem Dokument Angaben fehlen, die laut Gesetz für eine ordnungsgemäße Rechnung vorgeschrieben sind. Der KI-Agent prüft und erkennt das Fehlen von Angaben wie:
Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers.
Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers.
Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des leistenden Unternehmers.
Ausstellungsdatum der Rechnung.
Fortlaufende Rechnungsnummer.
Menge und Art (Umfang) der gelieferten Gegenstände oder der erbrachten sonstigen Leistung (Leistungsbeschreibung).
Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung.
Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsselter Nettobetrag (Entgelt).
Der anzuwendende Steuersatz sowie der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag (Umsatzsteuer).
3. Diagnose und Handlungsmöglichkeiten
Klicken Sie den betroffenen Beleg an. Das System zeigt Ihnen im Detailfenster auf der rechten Seite im gelben Fenster präzise an, welche Pflichtangabe fehlt (z.B. "Leistungsbeschreibung fehlt").
Sie haben nun zwei klare Handlungsoptionen:
Option | Konsequenz |
1. Trotzdem verarbeiten | Der Beleg wird trotz des Mangels verarbeitet. Dies führt dazu, dass der Beleg als nicht Vorsteuerabzugsberechtigt verbucht wird. Wichtig: Ihre Steuerkanzlei schaut sich die markierten Belege manuell an und überprüft, ob dies korrekt ist. (Die Kanzlei kann diese Belege schnell anhand des 490 Steuer Schlüssels finden). |
2. Löschen & Korrekten Beleg hochladen | Sie fordern beim Lieferanten einen korrekten Beleg an und laden diesen anschließend über die Upload-Funktion in Tess hoch. |
3. Als Sonstiges Dokument hochladen | Über den Button "Als sonstigen Beleg hochladen" können Sie den Beleg trotz Rechnungsfehler in tess einspielen und dann verarbeiten |
🚨 Wichtiger Hinweis bei Fehlinterpretation
Falls Sie den Beleg prüfen und sicher sind, dass alle gesetzlichen Angaben vorhanden sind und der Fehler nur bei der Auslesung durch die KI liegt, kontaktieren Sie bitte direkt unseren Support. Alternativ klicken Sie auf "Trotzdem Verarbeiten", Ihre Steuerkanzlei wird den Beleg manuell überprüfen, sodass dies korrigiert wird.
